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Umwelt- und Energieberatung
Energieberatung
Wärmeverlust bei Häusern

Die Wohnbauförderung hat unter Wahrung der sozialpolitischen Funktion insbesondere auch ökologischen Erfordernissen im Einklang mit dem sich laufend verbessernden Stand der Bau- und Sanierungstechnik gerecht zu werden. Besondere Beachtung ist der Notwendigkeit einer Reduzierung von klimaschädigenden Treibhausgasemissionen durch die Senkung des Energiebedarfes in Wohngebäuden beizumessen.

Das Wohnbauförderungsgesetzes hat diesen Anforderungen weitgehend Rechnung getragen, indem einerseits die Ökoförderung nunmehr die wesentlichsten klimarelevanten Aspekte (thermische Qualität der Gebäudehülle, Energieträger für Raumwärme und Warmwasserbereitung, Haustechnik, Baustoffe) berücksichtigt und andererseits die Förderung von nachträglich eingebauten energiesparenden Anlagen und Alternativenergieanlagen sowie Anlagen zur Einsparung von anderen elementaren Ressourcen (Trinkwasser) enorm angehoben wurden.
Die Gewährung eines Ökodarlehens setzt die Erfüllung von Qualitätsstandards hinsichtlich der Energiekennzahl, der Haustechnik und des verwendeten Energieträgers für die Bereitstellung von Raumwärme und Warmwasser voraus, die wiederum eine entsprechende fundierte Bau- und Energieberatung erfordern.

Seitens der Burgenländischen Landesregierung wird daher als Hilfestellung für künftige Bau- und Förderungswerber eine unabhängige, objektive und für den Ratsuchenden kostenlose Bau- und Energieberatung angeboten.

Drei ständige Mitarbeiter stehen im Burgenland Privatpersonen und Gemeinden zur Verfügung.
Die Energieberatung Burgenland informiert produktneutral und unabhängig über:

  • Förderungen – Ökodarlehen und Alternativenergie
  • Wärmedämmung
  • Fenster und Türen
  • Sonnenenergienutzung
  • Heizungssysteme
  • Lüftungssysteme
  • energiesparende Verhaltensweisen        


Unser Beratungsangebot

Der günstigste Zeitpunkt für eine Energieberatung ist zu Planungsbeginn. Durch eine frühzeitige Beratung können Sie Energiesparmaßnahmen kostengünstiger und leichter durchführen sowie auf die Förderungen abstimmen. 

Die Beratungsthemen im Überblick:

  • Bauen und Sanieren: Wir informieren Sie über die Grundregeln energiesparenden Bauens bei Gebäudeform und Ausrichtung, über Wärmedämmung, Fenster und Türen, Heizung und Warmwasser, Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung etc.
  • Solarenergie: Wir beraten Sie zu den verschiedenen Möglichkeiten der Sonnenenergienutzung für die Warmwasserbereitung und solare Raumheizung, oder auch zu Fotovoltaik und Wärmepumpen.
  • Heizen mit Holz: Wir zeigen Ihnen die Vorteile des erneuerbaren und heimischen Energieträgers Holz auf und informieren Sie über Brennstoffe und Heizungsanlagen.
  • Energiesparförderungen: Wenn Sie über die Ökoförderungen des Landes mehr wissen wollen, dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Wir informieren Sie über alle Förderungen im Rahmen der Wohnbauförderung.         

Beratungsgespräche: Die Beratungen in der Beratungsstelle in Eisenstadt beim Amt der Bgld. Landesregierung, LAD-Raumordnung, Landhaus-Neu, Erdgeschoss, Zi. Nr. 46, Europaplatz 1, sind kostenfrei!
Vorortberatung: Wir kommen nach telefonischer Vereinbarung auch gerne zu einer kostenfreien Beratung zu Ihnen nach Hause. 

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Energiekennzahl
Energieausweis

Der Energiestandard eines Gebäudes kann über die Energiekennzahl bestimmt werden. Sie gibt Auskunft über den Heizwärmebedarf eines Objekts. Der Warmwasserverbrauch wird bei der Berechnung der Kennzahl nicht berücksichtigt.

Im Dezember 2002 hat die Europäische Union eine Richtlinie verabschiedet, mit der die Mitgliedsstaaten bis 2006 verpflichtet werden, einen Energieausweis einzuführen. Die Richtlinie legt fest, „dass beim Bau, beim Verkauf oder bei der Vermietung von Gebäuden dem Eigentümer bzw. potenziellen Käufer oder Mieter vom Eigentümer ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz vorgelegt wird“. Der Ausweis muss „Vergleichskennwerte enthalten, um den Verbrauchern einen Vergleich und eine Beurteilung der Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes zu ermöglichen“.


Der Sinn des Energieausweises ist, Auskunft über den Energieverbrauch eines Hauses oder einer Wohnung zu geben. Ähnlich der Kennzeichnung von Elektrogeräten ist mit einem Ausweis der energietechnische Stand eines Gebäudes auf einen Blick erkennbar. Die Kategorisierung von „A“ bis „G“ erfolgt über eine Energiekennzahl. Damit verfügen Bauherren, Käufer oder Mieter von Objekten über eine objektive Kennzahl, die einen einfachen Vergleich der Energiestandards unterschiedlicher Gebäude ermöglicht.

Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des „Leitfadens für die Berechnung von Energiekennzahlen“, herausgegeben vom Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB), Schenkenstraße 4, 1010 Wien. Auf der Homepage des Instituts für Bautechnik befindet sich ebenfalls das Berechnungsprogramm für die Energiekennzahl. Sie können dieses Berechnungsprogramm auch hier downloaden.

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Ökodarlehen

Werden besondere Maßnahmen zur Einsparung von Energie und anderen elementaren Ressourcen oder zur Schonung der Umwelt gesetzt, oder kommen erneuerbare Energieträger bzw. ökologische Baustoffe zur Anwendung, kann im Rahmen der Wohnbauförderung für Neubauten, für umfassende Sanierungen oder für Revitalisierungen ein zusätzliches Förderungsdarlehen auf Grundlage von ermittelten Energiekennzahlen und nach Maßgabe eines Punktesystems gewährt werden. Die Förderhöhe beträgt 1.000 Euro je erreichtem Ökopunkt.

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Inhalte
  Energiekennzahl
  Ökoförderung
Downloads
  Beschreibung der Gebäudehülle
  Oekologische_Gebaeudebewertung
  Berechnungsprogramm für die Energiekennzahl
  EU Gebäuderichtlinie